Wenn Sie als Unternehmen Hardware bei uns mieten, gehen wir eine laufende Geschäftsbeziehung ein – und hier greift das Geldwäschegesetz (GwG). Die GwG-Erklärung ist eine kurze Selbstauskunft, mit der wir Sie als Mietpartner und den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Sie geben sie nur einmal zu Beginn der Mietbeziehung ab.
Das ist die natürliche Person, der letztlich Eigentum oder Kontrolle über Ihr Unternehmen zuzurechnen ist – in der Regel jede Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Lässt sich keine solche Person feststellen, gilt ersatzweise Ihr gesetzlicher Vertreter bzw. geschäftsführender Gesellschafter als „fiktiver“ wirtschaftlich Berechtigter.
Im Sinne des GwG ist ein Mietverhältnis eine Geschäftsbeziehung. Das Gesetz verpflichtet uns, unsere Mietpartner und deren wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, bevor die Miete startet. Die Identifizierung muss vor Begründung der Geschäftsbeziehung erfolgen.
Ziel ist es, Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen und zu verhindern, dass illegale Gelder über verschachtelte Firmenkonstruktionen in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Ihre Angaben bewahren wir mindestens fünf Jahre auf.
Ohne eine vollständige Erklärung können wir die Miete leider nicht starten.
Weitere Informationen zu den Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Zoll / FIU – Geldwäscheprävention
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