Wenn du als Unternehmen Hardware bei uns mietest, gehen wir mit dir eine laufende Geschäftsbeziehung ein – und genau hier kommt das Geldwäschegesetz (GwG) ins Spiel. Die GwG-Erklärung ist eine kurze Selbstauskunft, mit der wir dich als Mietpartner und die dahinterstehende natürliche Person – den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten – identifizieren. Das ist die natürliche Person, der letztlich Eigentum oder Kontrolle über dein Unternehmen zuzurechnen ist – in der Regel jede Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich keine solche Person feststellen, gilt ersatzweise dein gesetzlicher Vertreter bzw. geschäftsführender Gesellschafter als „fiktiver" wirtschaftlich Berechtigter.
Was in der Erklärung abgefragt wird
Was du beachten solltest
Ein Mietverhältnis ist im Sinne des GwG eine Geschäftsbeziehung – und das Gesetz verpflichtet uns, unsere Mietpartner und deren wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, bevor die Miete startet. Die Identifizierung muss vor Begründung der Geschäftsbeziehung erfolgen. Die gute Nachricht: Du musst die Erklärung nur einmal zu Beginn der Mietbeziehung abgeben – nicht bei jeder einzelnen Bestellung. Ziel ist es, Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen und zu verhindern, dass illegale Gelder über verschachtelte Firmenkonstruktionen in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Deine Angaben bewahren wir dabei mindestens fünf Jahre auf. Ohne eine vollständige Erklärung können wir die Miete leider nicht starten.