GWG Erklärung für Unternehmen, warum eigentlich?

Was ist die GwG-Erklärung – und warum benötigen wir sie von Ihnen?

GwG-Erklärung.
Was ist die GwG-Erklärung – und warum benötigen wir sie von Ihnen?

Wenn Sie als Unternehmen Hardware bei uns mieten, gehen wir eine laufende Geschäftsbeziehung ein – und hier greift das Geldwäschegesetz (GwG). Die GwG-Erklärung ist eine kurze Selbstauskunft, mit der wir Sie als Mietpartner und den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Sie geben sie nur einmal zu Beginn der Mietbeziehung ab.

Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?
Die natürliche Person hinter Ihrem Unternehmen

Das ist die natürliche Person, der letztlich Eigentum oder Kontrolle über Ihr Unternehmen zuzurechnen ist – in der Regel jede Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Lässt sich keine solche Person feststellen, gilt ersatzweise Ihr gesetzlicher Vertreter bzw. geschäftsführender Gesellschafter als „fiktiver“ wirtschaftlich Berechtigter.

Was in der Erklärung abgefragt wird
  • Angaben zu Ihrem Unternehmen: Firma, Rechtsform, Sitz und ggf. Registernummer
  • Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten: Name, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. Beteiligungshöhe oder Art der Kontrolle)
  • ob es sich um eine politisch exponierte Person (PEP) handelt
  • bei verschachtelten Strukturen ggf. Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur
Was Sie beachten sollten
Mitwirkungspflicht
Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei der Identifizierung mitzuwirken und die nötigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
Vollständig ausfüllen
Füllen Sie die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß aus und legen Sie auf Anforderung eine Ausweiskopie des wirtschaftlich Berechtigten bzw. Ihres Geschäftsführers bei.
Änderungen melden
Verändert sich während der Mietzeit Ihre Beteiligungs- oder Kontrollstruktur, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
Warum wir sie für Ihre Miete brauchen
Ein Mietverhältnis ist eine Geschäftsbeziehung

Im Sinne des GwG ist ein Mietverhältnis eine Geschäftsbeziehung. Das Gesetz verpflichtet uns, unsere Mietpartner und deren wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, bevor die Miete startet. Die Identifizierung muss vor Begründung der Geschäftsbeziehung erfolgen.

Ziel ist es, Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen und zu verhindern, dass illegale Gelder über verschachtelte Firmenkonstruktionen in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Ihre Angaben bewahren wir mindestens fünf Jahre auf.

Ohne eine vollständige Erklärung können wir die Miete leider nicht starten.

Weitere Informationen zu den Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Zoll / FIU – Geldwäscheprävention

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