Warum erst der Ausweis, dann die Hardware? Postident, WebID und Vertragsschluss mit der grenke Bank

Warum erst der Ausweis, dann die Hardware? Postident, WebID und Vertragsschluss mit der grenke Bank

Legitimation.
Warum erst der Ausweis, dann die Hardware? Postident, WebID und Vertragsschluss mit der grenke Bank

Ihr Mietvertrag wird mit der grenke Bank AG geschlossen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität vor Vertragsschluss festzustellen – per Postident oder WebID. Die Identifikation dauert nur 5 bis 10 Minuten.

Warum muss ich mich identifizieren?
Gesetzliche Pflicht der Bank

Die grenke Bank AG ist eine durch die BaFin regulierte Vollbank. Das Geldwäschegesetz (§§ 10–12 GwG) verpflichtet jede Bank in Deutschland, vor Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses die Identität ihres Vertragspartners zweifelsfrei festzustellen. Diese Pflicht gilt für alle Banken gleichermaßen.

Welche Verfahren sind zulässig?
Postident
Identifikation in einer Filiale der Deutschen Post. Kostenlos.
WebID
Video-Ident per Smartphone oder Webcam – direkt vom Schreibtisch aus. Kostenlos.
Nicht zulässig
Ausweiskopie per E-Mail, telefonische Bestätigung oder Vor-Ort-Termin sind rechtlich nicht zulässig und werden von grenke nicht akzeptiert.
So läuft es ab
1
Link oder Coupon erhalten
Den Postident-Coupon bzw. WebID-Link erhalten Sie von grenke per E-Mail.
2
Identifizieren
Die eigentliche Identifikation dauert 5 bis 10 Minuten.
3
Vertragsbearbeitung
Nach abgeschlossener Legitimation bearbeitet grenke den Vertrag in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
4
Auslieferung
Danach kann die Auslieferung Ihrer Hardware zeitnah erfolgen.
Was brauche ich?
Bitte bereithalten
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass der zu identifizierenden Person
  • Bei WebID: Smartphone oder Computer mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung
  • Den Postident-Coupon oder WebID-Link, den Sie von grenke per E-Mail erhalten
Häufige Fragen
Ich bin Geschäftsführer einer GmbH – reicht der Handelsregisterauszug nicht?

Beim Vertragsschluss mit juristischen Personen muss die Bank zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person und den wirtschaftlich Berechtigten persönlich legitimieren. Der Handelsregisterauszug ist ein Teil der Prüfung, ersetzt aber die persönliche Identifikation nicht.

Ich habe bereits einen Vertrag bei grenke – muss ich mich erneut legitimieren?

Ja. Aus datenschutz- und geldwäscherechtlichen Gründen darf grenke Identifikationsdaten aus bestehenden Vertragsbeziehungen nicht für neue Verträge wiederverwenden. Für jeden neuen Vertrag muss eine eigene, dokumentierte Legitimation vorliegen.

Kann die Hardware schon vorab ausgeliefert werden?

Leider nein. Solange grenke nicht legitimiert hat, gibt es keinen wirksamen Mietvertrag – und ohne Vertrag haben wir keinen rechtlichen Rahmen für die Auslieferung. Wir empfehlen daher, die Identifikation als allerersten Schritt direkt nach der Auftragsbestätigung anzustoßen. Das verkürzt die Gesamtdurchlaufzeit am stärksten.

Was passiert mit meinen Ausweisdaten?

Ihre Daten werden ausschließlich an grenke übermittelt und dort gemäß DSGVO und Geldwäschegesetz verarbeitet. Wir als fonlos erhalten lediglich die Bestätigung über die erfolgte Identifikation, nicht Ihre Ausweisdaten selbst. Postident und WebID sind nach BaFin-Vorgaben zertifiziert.

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Noch Fragen zur Identifikation?
Sprechen Sie uns gern direkt an unter hello@fonlos.de – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
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