Wir benötigen eine Bürgschaft, wenn du grade gegründet hast
Sofern Dein Unternehmen bzw. Deine Selbständigkeit gerade erst begonnen hat, benötigen wir in der Regel eine Bürgschaft (Deiner Hausbank oder Deiner Versicherung). Das trifft dann zu, wenn Dein Unternehmen jünger als 2 Jahre ist, bisher noch keine Geschäftsberichte vorliegen oder wenn Du dich noch in Gründung befindest, auch UG's werden i.d.R. aufgefordert, eine entsprechende Bürgschaft vorzulegen.
Folgende Kriterien muss Deine Bürgschaft dann erfüllen
1. Vertragsnehmer: Du bist Du
2. Begünstigter: Die GRENKE AG Neuer Markt 2 76532 Baden-Baden
3. Bürgschaftsbetrag (Leasing-, Mietkauf- oder Mietrate brutto x Laufzeit + ggfs. TA-Restwert brutto): "den Betrag nennen wir dir i.d.R."
4. Vertragstext: Im Vertag muss folgende Formulierung zu finden sein
“Wir übernehmen gegenüber der grenke AG die selbstschuldnerische Bürgschaft zum Betrag "Den Betrag nennen wir dir i.d.R." €, einschließlich Zinsen und Kosten unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB). Die Bank verpflichtet sich, auf erstes Anfordern unverzüglich Zahlung zu leisten"
5. Stempel und Unterschrift: Auf der Urkunde muss der Stempel und die Unterschrift der Versicherung sein
6. Sitz des Bürgen: Die Gesellschaft muss Ihren Sitz in Deutschland haben
7. Referenz: In der Bürgschaft muss mindestens unsere Angebotsnummer als Referenz aufgeführt sein
8. Gültigkeit: Die Bürgschaft darf zeitlich nicht begrenzt sein, falls doch darf das Ende der Gültigkeit nicht vor dem geplanten Mietende liegen
Fazit
Auch wenn Du noch ein sehr junges Unternehmen hast, kannst Du mieten, du musst aber entsprechende Voraussetzungen erfüllen.
Bürgschaft einreichen:
Du kannst uns deine Bürgschaft jederzeit über dieses Formular übersenden, mehr dazu unter https://neo.fonlos.de/bankbuergschaft/
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