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Warum wir für die Schweiz keinen Versicherungsschutz anbieten

Schweiz.
Warum wir für die Schweiz keinen Versicherungsschutz anbieten

Sie sitzen in der Schweiz und möchten bei uns Hardware mieten? Sehr gerne – das funktioniert. Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied zu Mietverträgen innerhalb der EU bzw. Deutschlands: Für Schweizer Kunden können wir keinen Versicherungsschutz anbieten.

Stattdessen hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe des vollen Warenwerts. Warum das so ist und was das konkret für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen hier.

Hintergrund
Warum gibt es für Schweizer Kunden keinen Versicherungsschutz?

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EU-Zollgebiet. Sobald unsere Geräte die Grenze passieren, gelten Zollbestimmungen sowie eine Ein- und Ausfuhrbesteuerung – beim Versand zu Ihnen ebenso wie bei der Rücksendung an uns.

Genau das lässt sich mit unserem Versicherungsmodell nicht abbilden: Unsere Geräteversicherung greift nur innerhalb des Geltungsbereichs, für den sie ausgelegt ist. Geräte, die sich außerhalb davon – also in der Schweiz – befinden, sind nicht abgedeckt. Wir können Ihnen für diesen Zeitraum daher keinen Versicherungsschutz garantieren und möchten nichts versprechen, was im Schadenfall nicht hält.

Wie hoch ist die Kaution?

Bei einer Vermietung in die Schweiz beträgt die Kaution 100 % des Warenwerts der gemieteten Hardware – also den Betrag, den wir aufwenden müssten, um ein Gerät bei Verlust oder Totalschaden vollwertig zu ersetzen.

Die Kaution ist kein zusätzlicher Preis, sondern eine Sicherheit: Sie wird hinterlegt und nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der Geräte vollständig an Sie zurückgezahlt.

Wofür haften Sie als Schweizer Kunde?
Verlust
z. B. Diebstahl, Abhandenkommen, nicht erfolgte Rückgabe
Beschädigung
z. B. Display-, Sturz-, Flüssigkeits- oder Transportschäden
Totalschaden
der eine Reparatur unwirtschaftlich macht
Wie wird abgerechnet?

Weil kein Versicherungsschutz besteht, haften Sie während der gesamten Mietzeit in voller Höhe für die Geräte. Tritt einer dieser Fälle ein, wird der entsprechende Betrag mit der hinterlegten Kaution verrechnet.

Bei einem Teilschaden behalten wir nur die tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Ersatzkosten ein – den Rest der Kaution erhalten Sie zurück.

Was passiert, wenn ich alles unbeschädigt zurückgebe?

Dann erhalten Sie Ihre Kaution vollständig zurück. Wir prüfen die zurückgesandten Geräte nach Eingang und geben die Kaution frei, sobald alles in Ordnung ist. Es entstehen Ihnen dadurch keine Zusatzkosten – die Kaution ist und bleibt Ihr Geld, das wir nur für die Dauer der Miete als Sicherheit halten.

Warum machen wir das so?

Kurz gesagt: aus Transparenz. Wir könnten Ihnen keinen Versicherungsschutz verkaufen, der an der Schweizer Grenze ohnehin nicht greift. Deshalb sagen wir Ihnen offen, wie die Lage ist, und sichern die Vermietung über eine klare, nachvollziehbare Kaution ab. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind – und geben Sie die Geräte ordnungsgemäß zurück, haben Sie am Ende keinen Cent mehr gezahlt als die reine Miete.

Mehr zur Nutzung im Ausland: Kann ich die Mietware auch im Ausland nutzen? · Darf ich meine Miettechnik im Ausland verwenden?

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