Miete in die Schweiz, Schweiz, Mietversicherung

Warum wir für die Schweiz keinen Versicherungsschutz anbieten

Du sitzt in der Schweiz und möchtest bei uns Hardware mieten? Sehr gerne – das funktioniert. Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied zu Mietverträgen innerhalb der EU bzw. Deutschlands: Für Schweizer Kunden können wir **keinen Versicherungsschutz** anbieten. Stattdessen hinterlegst du eine Kaution in Höhe des vollen Warenwerts. Warum das so ist und was das konkret für dich bedeutet, erklären wir dir hier in Ruhe.

Warum gibt es für Schweizer Kunden keinen Versicherungsschutz?
Die Schweiz ist kein EU- bzw. kein EU-Zollgebiet. Sobald unsere Geräte über die Grenze gehen, gelten Zollbestimmungen sowie eine Ein- und Ausfuhrbesteuerung – sowohl beim Versand zu dir als auch bei der Rücksendung an uns.

Genau das lässt sich mit unserem Versicherungsmodell nicht abbilden: Unsere Geräteversicherung greift nur innerhalb des Geltungsbereichs, für den sie ausgelegt ist. Geräte, die sich außerhalb davon – also in der Schweiz – befinden, sind davon nicht abgedeckt. Wir können dir deshalb für diesen Zeitraum schlicht keinen Versicherungsschutz garantieren, und wir möchten dir hier nichts versprechen, was im Schadensfall nicht hält.

Damit wir die Vermietung trotzdem fair und verlässlich abwickeln können, sichern wir den Warenwert über eine Kaution ab.

Wie hoch ist die Kaution?
Bei einer Vermietung in die Schweiz beträgt die Kaution **100 % des Warenwerts** der gemieteten Hardware. Das ist der Betrag, den wir aufwenden müssten, um ein Gerät bei Verlust oder Totalschaden vollwertig zu ersetzen. Die Kaution ist dabei kein zusätzlicher Preis, sondern eine Sicherheit: Sie wird hinterlegt und nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der Geräte wieder vollständig an dich zurückgezahlt.

Wofür hafte ich als Schweizer Kunde?
Weil kein Versicherungsschutz besteht, haftest du während der gesamten Mietzeit **in voller Höhe** für die Geräte – konkret bei:

- Verlust (z. B. Diebstahl, Abhandenkommen, nicht erfolgte Rückgabe)
- Beschädigung (z. B. Display-, Sturz-, Flüssigkeits- oder Transportschäden)
- Totalschaden, der eine Reparatur unwirtschaftlich macht

Tritt einer dieser Fälle ein, wird der entsprechende Betrag mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Bei einem Teilschaden behalten wir nur die tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Ersatzkosten ein; den Rest der Kaution bekommst du zurück.

Was passiert, wenn ich alles unbeschädigt zurückgebe?
Dann bekommst du deine Kaution vollständig zurück. Wir prüfen die zurückgesandten Geräte nach Eingang, und sobald alles in Ordnung ist, geben wir die Kaution wieder frei. Es entstehen dir dadurch keine Zusatzkosten – die Kaution ist und bleibt dein Geld, das wir nur für die Dauer der Miete als Sicherheit halten.

Warum machen wir das so?
Kurz gesagt: aus Transparenz. Wir könnten dir keinen Versicherungsschutz verkaufen, der an der Schweizer Grenze ohnehin nicht greift. Deshalb sagen wir dir offen, wie die Lage ist, und sichern die Vermietung über eine klare, nachvollziehbare Kaution ab. So weißt du von Anfang an genau, woran du bist – und gibst du die Geräte ordnungsgemäß zurück, hast du am Ende keinen Cent mehr gezahlt als die reine Miete.

Wenn du Fragen zur Höhe deiner konkreten Kaution oder zur Abwicklung hast, melde dich einfach bei uns – wir helfen dir gerne weiter.
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