Warum muss ich einen Gewerbenachweis hochladen?

Warum muss ich einen Gewerbenachweis hochladen?

Der Nachweis über Dein Gewerbe ist Teil jeder Prüfung. Wir benötigen dafür einige Informationen über Dich (Name, Adresse, Kontaktdaten) und Deine Firma (Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug). Du kannst uns Deinen Nachweis per E-Mail an hello@fonlos.de senden oder über unser Kundenportal > Profil > Änderungen > Erstelle eine Änderung

Bitte beachte, dass wir die Technik Miete nur anbieten können, wenn Du ein Gewerbetreibender bist. Mehr in dem Artikel: Warum kann ich nicht mieten/leasen?

Einen Gewerbenachweis verlangen wir aus folgenden Gründen:

  1. Um zu verifizieren, dass es sich um ein Gewerbe handelt
  2. Es ist eine Auflage unserer Versicherung
  3. Zur reibungslosen Abwicklung von Schäden / Verlusten




    • Related Articles

    • Warum muss ich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen?

      Du bist Neukunde bzw. dein letzter Mietvertrag wurde vor August 2023 mit fonlos services GmbH & Co. KG geschlossen? In diesem Fall wirst Du bei Deiner nächsten Miete einmalig eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,00 € zzgl. Steuer von unseren Partner ...
    • Wie melde ich einen Schaden?

      Gehen Dir während der Nutzung der Mietware eines oder mehrere Geräte oder Zubehör zu Bruch oder verloren, dann erstelle unverzüglich eine Schadenmeldung. Loge Dich in Dein Kundenportal ein (Kundenportal > Hilfe & Support > Schadenmeldung) und ...
    • Warum kann ich nicht mieten?

      Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Technikmiete bei uns interessieren. Doch leider können wir jeder Anfrage ein Mietangebot unterbreiten. Haben Sie eine Ablehnung für Ihre Miet- bzw. Leasinganfrage von uns erhalten, so liegt das an folgenden ...
    • Wie verlängere ich eine Miete?

      Je früher Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre Mietware länger als gebucht benötigen, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir Ihnen eine Verlängerung der Mietzeit anbieten und die Mietware für den neuen Zeitraum blocken können. Sie können bis maximal ...
    • Darf ich das Schutzzubehör entfernen?

      Grundsätzlich dürfen Sie die Mietobjekte normal und gemäß Ihres Einsatzzweckes nutzen. Das bedeutet, dass Sie das Schutzzubehör entfernen dürfen. Allerdings raten wir davon ab, da die Wahrscheinlichkeit, dass die empfindlichen Oberflächen des ...