Eine Ausgleichszahlung fällt an, wenn Sie von Ihrer Downgrade (Laufzeit kürzen) oder Resize (Menge reduzieren) Gebrauch machen. Diese Optionen geben Ihnen innerhalb eines planbaren Mietvertrages eine Flexibilität, falls sich die Dinge bei Ihnen ändern.
Die Ausgleichszahlung ist keine Strafzahlung. Sie entspricht einer Rückstufung in die Laufzeit mit entsprechenden Preisniveau . D.h. Sie zahlen unter dem Strich die Monatsrate, die Sie gehabt hätten, wenn Sie sich direkt für die tatsächliche Laufzeit entschieden hätten. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, die Sie brauchen; Sie zahlen die tatsächlichen Kosten.
Mehr in unseren Vertragsbedingungen (AGB) unter Punkt
4. Zusatz-Optionen