Ja, die temporäre Nutzung im Ausland ist zeitweise erlaubt.
Der Vertragsschluss erfolgt in Deutschland, in der Regel an deinem Unternehmensstandort. Du kannst deine Miettechnik bundesweit einsetzen und sie auch im Ausland (EU Zone 1 und Zone 2) nutzen, sofern dies vorübergehend geschieht – etwa im Rahmen einer Geschäftsreise oder eines zeitlich begrenzten Projekts. Beachte hierzu auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der grenke sowie von fonlos unter: https://www.fonlos.de/agb/
Deine Miettechnik bleibt dabei voll versichert.
Alle Details zur Absicherung findest du unter: neo.fonlos.de/versicherung