Darf ich meine Miettechnik im Ausland verwenden?
Ja, die temporäre Nutzung im Ausland ist zeitweise erlaubt.
Der Vertragsschluss erfolgt in Deutschland, in der Regel an deinem Unternehmensstandort. Du kannst deine Miettechnik bundesweit einsetzen und sie auch im Ausland (EU Zone 1 und Zone 2) nutzen, sofern dies vorübergehend geschieht – etwa im Rahmen einer Geschäftsreise oder eines zeitlich begrenzten Projekts. Beachte hierzu auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der grenke sowie von fonlos unter: https://www.fonlos.de/agb/
Deine Miettechnik bleibt dabei voll versichert.
Alle Details zur Absicherung findest du unter: neo.fonlos.de/versicherung
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Wem gehört meine Miettechnik?
Bei Mieten, zu denen du einen eContract mit der Grenke AG abschließt, ist die Grenke AG der Eigentümer deiner Miettechnik, in allen anderen Fällen ist es die fonlos services GmbH & Co. KG. Wir von fonlos übernehmen in jedem Fall das komplette ...
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Wollen Sie unsere Mietware ins Ausland ausführen, so setzen Sie uns darüber rechtzeitig in Kenntnis. Im Ausland (außer Österreich) besteht für Sie kein regulärer Versicherungsschutz. Auf Anfrage können wir Ihre Miete um eine ...
Darf ich das Schutzzubehör entfernen?
Grundsätzlich dürfen Sie die Mietobjekte normal und gemäß Ihres Einsatzzweckes nutzen. Das bedeutet, dass Sie das Schutzzubehör entfernen dürfen. Allerdings raten wir davon ab, da die Wahrscheinlichkeit, dass die empfindlichen Oberflächen des ...
Kann ich meine Miete vorzeitig beenden?
Ja, du kannst eine Miete mit einer Laufzeit ab 12 Monate vorzeitig beenden. Es wird jedoch eine Einmalzahlung der offenen Mieten sowie des Restwertes fällig. Gehe dazu in Dein Kundenportal > Bestellungen > Auftragsänderungen > Erstelle ...